Publisher, die am CaptchaAd-Programm teilnehmen, sind zur Einhaltung der folgenden Programmrichtlinien verpflichtet. Wir bitten Sie, die Richtlinien sorgfältig zu lesen und regelmäßig in diesem Dokument nachzuschlagen. Bei Verstößen gegen die Richtlinien sind wir berechtigt, die Anzeigenschaltung auf Ihrer Website einzustellen und/oder Ihr CaptchaAd-Konto zu sperren. In den meisten Fällen werden wir uns zunächst bemühen, die Publisher zur Einhaltung der Richtlinien zu bewegen. Wir behalten uns allerdings das Recht vor, Konten jederzeit zu sperren. Falls Ihr Konto gesperrt wird, ist eine weitere Teilnahme am CaptchaAd-Programm nicht möglich. Beachten Sie bitte, dass sich unsere Richtlinien jederzeit ändern können. Gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Sie verpflichtet, sich stets über die hier veröffentlichten aktuellen Programmrichtlinien zu informieren und diese einzuhalten.
Ungültige Klicks und Impressionen
Klicks auf CaptchaAd-Anzeigen müssen aus einem echten Interesse der Nutzer heraus erfolgen. Sämtliche Verfahren zur künstlichen Generierung von Klicks oder Impressionen auf CaptchaAd-Anzeigen sind strikt untersagt. Zu solchen unzulässigen Verfahren gehören wiederholte manuelle Klicks oder Impressionen ebenso wie die Verwendung von Robots, von Tools zur automatisierten Generierung von Klicks und Impressionen, von Drittanbieterservices zur Generierung von Klicks und Impressionen (z. B. Pay-to-Click-, Pay-to-Surf-, Autosurf- oder Click-Exchange-Programme) und anderer missbräuchlicher Software. Das Klicken auf eigene Anzeigen aus einem beliebigen Grund ist untersagt. Wenn Sie diese Richtlinien nicht einhalten, kann Ihr Konto gesperrt werden.
Aufforderung zu Klicks
Damit die positive Erfahrung von Nutzern und Inserenten mit diesem Service nicht beeinträchtigt wird, dürfen Publisher weder verlangen, dass Nutzer auf Anzeigen auf ihren Websites klicken, noch sonstige Methoden zu missbräuchlichen Erlangung von Klicks implementieren.
Am CaptchaAd-Programm teilnehmenden Publishern sind folgende Aktivitäten untersagt:
- Nutzer durch Aufforderungen wie „Klicken Sie auf die Anzeigen“, „Unterstützen Sie uns“, „Besuchen Sie diese Links“ o. Ä. zum Klicken auf CaptchaAd-Anzeigen zu animieren
- Die Aufmerksamkeit der Nutzer durch Pfeile oder andere Grafikelemente auf die Anzeigen zu lenken
- Irreführende Bilder neben die einzelnen Anzeigen zu platzieren
- Für Websites durch unaufgeforderte Massen-E-Mails oder unerwünschte Werbung auf Websites von Drittanbietern zu werben
- Nutzer für das Aufrufen von Anzeigen oder die Ausführung von Suchen zu honorieren oder Dritten ein Entgelt für solche Aktivitäten zu bieten
- CaptchaAd-Anzeigenblöcke mit irreführenden Überschriften zu versehen - beispielsweise ist für Anzeigen die Überschrift „Anzeigen“ zulässig, nicht jedoch „Empfohlene Websites“
Inhalt der Website
Publisher dürfen jedoch CaptchaAd-Anzeigen im Rahmen des CaptchaAd-Programms nur auf Websites platzieren, die unseren Richtlinien zum Anzeigeninhalt entsprechen. Anzeigen dürfen auch nicht auf Seiten präsentiert werden, deren Inhalt vorwiegend in einer nicht unterstützten Sprache verfasst ist.
Websites, auf denen CaptchaAd-Anzeigen präsentiert werden, dürfen folgende Inhalte nicht enthalten:
- Gewalt verherrlichende, rassistische sowie Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen verunglimpfende Inhalte
- Pornografische oder sonstige nicht jugendfreie Inhalte
- Hacking- und cracking-bezogene Inhalte
- Illegale Drogen und Drogenzubehör
- Übermäßig vulgäre Sprache
- Inhalte zu Glücksspielen oder Spielkasinos
- Inhalte bezüglich Programmen, die Nutzer für das Klicken auf Anzeigen oder Angebote, für das Ausführen von Suchen, für das Besuchen von Websites oder für das Lesen von E-Mails honorieren
- Übermäßig viele, sich wiederholende oder irrelevante Keywords im Content oder in den Codes von Webseiten
- Betrügerischer bzw. manipulativer Inhalt oder ein Programm zur Verbesserung der Rangfolge Ihrer Website in Suchmaschinen, beispielsweise PageRank Ihrer Website
- Verkauf oder Werbung für Waffen und Munition (z. B. Schusswaffen, Kampfmesser, Gummigeschosswaffen)
- Verkauf oder Werbung für Bier und Spirituosen
- Verkauf oder Werbung für Tabak und Tabak-bezogene Produkte
- Verkauf oder Werbung für rezeptpflichtige Medikamente
- Verkauf oder Werbung für Replikate oder Imitate von Markenprodukten
- Verkauf oder Verbreitung von Hausarbeiten und anderen studentischen Arbeiten
- Alle sonstigen Inhalte, die illegal sind, illegale Aktivitäten bewerben oder die Rechte anderer verletzen
Urheberrechtlich geschütztes Material
CaptchaAd-Anzeigen dürfen von Website-Publishern nicht auf Webseiten mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt gezeigt werden, es sei denn, sie verfügen über die erforderlichen Berechtigungen zur Anzeige dieses Inhalts.
Funktionsweise von Websites und Anzeigen
Websites, auf denen CaptchaAd-Anzeigen erscheinen, müssen eine einfache benutzerfreundliche Navigationsstruktur aufweisen und dürfen kein Übermaß an Pop-ups enthalten. Der CaptchaAd-Code darf nicht geändert werden. Ebenso wenig darf die standardmäßige Anzeigenfunktionsweise ohne ausdrückliche Genehmigung von CaptchaAd verändert werden.
Der CaptchaAd-Code muss direkt und unverändert in die Webseiten eingefügt werden. Von den Teilnehmern am CaptchaAd-Programm dürfen weder Teile des Anzeigencodes noch die Funktionsweise, Zielausrichtung oder Anzeigenschaltung verändert werden. Webseiten, die CaptchaAd-Code enthalten, dürfen nicht durch Software geladen werden, die Pop-ups auslöst, Nutzer auf unerwünschte Websites umleitet, die Einstellungen des Browsers ändert oder auf andere Weise die Website-Navigation beeinträchtigt. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von Werbenetzwerken oder deren Tochterunternehmen keine Zugriffe mithilfe solcher Verfahren auf Seiten umgeleitet wird, die Ihren CaptchaAd-Code enthalten. Empfehlungsangebote dürfen keinerlei Verpflichtung für Endnutzer beinhalten. Publisher dürfen in Verbindung mit CaptchaAd-Empfehlungsblöcken keine E-Mail-Adressen von Nutzern einholen. Publisher, die Online-Werbung zum Generieren von Zugriffen auf Seiten mit CaptchaAd-Anzeigen nutzen, müssen die Qualitätsrichtlinien für Zielseiten von CaptchaAd beachten. Werben Sie beispielsweise für Websites, die für das CaptchaAd-Programm registriert sind, darf die Werbung keinen betrügerischen Inhalt aufweisen.
zuletzt bearbeitet: 30.11.2008